Da ich somit anscheinend als “gelegentlicher Cannabiskonsument” nicht mehr das Führen von Kraftfahrzeugen und den Cannabiskonsum trennen kann, beabsichtigt das Amt, mir gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StVG/3.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 3 StVG: Entziehung der Fahrerlaubnis">§ 3</a> des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 24.04.1998 (BGBI, I S. 747) in Verbindung mit § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis gebührenpflichtig zu entziehen. Ich hatte Zeit, mich bis zum 12.06.2009 zu äußern, habe diese Frist aber telefonisch auf den 26.06.2009 verlängert, weil ich erst jetzt Zeit hatte, mich mit diesen Dingen zu befassen. ... Meine Fragen: 1.Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sehr wahrscheinlich keinen Weg gibt, diesem Entzug der Fahrerlaubnis zu entgehen?