Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Da Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, können Sie wegen § 25 FeV keinen deutschen Führerschein erhalten. Unter welchen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis erteilt werden könnte, kann erst nach Einsicht in die Fahrerlaubnisakte beurteilt werden, doch der Antrag würde mangels Inlandswohnsitzes ohnehin abgelehnt werden. Sie sollten sich also darum bemühen, eine spanische Fahrerlaubnis zu erlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Ist es möglich, dass ein Vertretungsberechtigter mich in Deutschland vorher anmeldet? Dann wäre dieses Problem gelöst. Evtl. ein Rechtsanwalt? Wie bereits geschildert suche ich nach einer LÖSUNG und keinen Auswegen.
Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern Sie tatsächlich nach Deutschland umziehen wollen,müssen SIe in der Regel auch persönlich auf dem Einwohnermeldeamt erscheinen, weil Ihr Personalausweis mit der neuen Adresse versehen werden muss. Manchmal akzeptieren die Behörden aber auch eine Anmeldung per Post, zum Beispiel in Bayern, oder durch einen mit entsprechender Vollmacht versehenen Vertreter, dies kann theoretisch auch ein Rechtsanwalt vornehmen.
Ob allerdings so eine Lösung im Hinblick auf die Erlangung der Fahrerlaubnis gefunden werden kann, kann erst nach Einsicht in die Fahrerlaubnisakte beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt