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Führerschein beantragen

25. März 2014 15:11 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


17:33

Mir wurde vor vier Jahren mein Führerschein entzogen weil ich am Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen musste, ich diese Frist aber versäumt habe. Mittlerweile bin ich in Deutschland abgemeldet und lebe in Spanien. Die Frage ist wie kann ich jetzt in Deutschland meine Fahrerlaubnis wieder erlangen dazu müsste ich am Aufbauseminar teilnehmen, doch wie Überhaupt einen Antrag stellen wenn ich in deutscher abgemeldet bin?

Ich würde gerne auch zugleich einen Rechtsanwalt beauftragen meine Fahrerlaubnis aus Deutschland zu Beantragen.

25. März 2014 | 16:06

Antwort

von


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Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Da Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, können Sie wegen § 25 FeV keinen deutschen Führerschein erhalten. Unter welchen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis erteilt werden könnte, kann erst nach Einsicht in die Fahrerlaubnisakte beurteilt werden, doch der Antrag würde mangels Inlandswohnsitzes ohnehin abgelehnt werden. Sie sollten sich also darum bemühen, eine spanische Fahrerlaubnis zu erlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 25. März 2014 | 16:37

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ist es möglich, dass ein Vertretungsberechtigter mich in Deutschland vorher anmeldet? Dann wäre dieses Problem gelöst. Evtl. ein Rechtsanwalt? Wie bereits geschildert suche ich nach einer LÖSUNG und keinen Auswegen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. März 2014 | 17:33

Sehr geehrter Ratsuchender,

sofern Sie tatsächlich nach Deutschland umziehen wollen,müssen SIe in der Regel auch persönlich auf dem Einwohnermeldeamt erscheinen, weil Ihr Personalausweis mit der neuen Adresse versehen werden muss. Manchmal akzeptieren die Behörden aber auch eine Anmeldung per Post, zum Beispiel in Bayern, oder durch einen mit entsprechender Vollmacht versehenen Vertreter, dies kann theoretisch auch ein Rechtsanwalt vornehmen.

Ob allerdings so eine Lösung im Hinblick auf die Erlangung der Fahrerlaubnis gefunden werden kann, kann erst nach Einsicht in die Fahrerlaubnisakte beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

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