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48 Ergebnisse für abfindung dba frage

Unbeschränkte Steuerpflicht
vom 29.8.2009 75 € Historischer Preis
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Abfindung verlassen (müssen, betriebsbedingte Kündigung). ... Müßte ich dann die Abfindung in Deutschland versteuern (wenn ich zum Zahlungszeitpunkt schon abgemeldet wäre und im Ausland leben würde)?
Besteuerung Fruehpensionierung/Abfindung von deutscher Firma bei Wohnsitz Brasilien
vom 13.4.2020 für 73 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Soweit ich informiert bin gibt es zwischen Deutschland und Brasilien kein DBA. Meine Frage ist nun wie die Zahlungen aus der Frühpensionierung steuerlich zu betrachten sind und welcher Staat hier das Besteuerungsrecht hat. Ist diese Frühpensionierungszahlung steuerlich wie eine Abfindung anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses zu betrachten oder eher wie eine Abfindung mit Versorgungscharakter oder wie eine Rentenzahlung?
Welcher Wohnsitz ist mein Lebensmittelpunkt - rechtlich gesehen?
vom 31.3.2010 50 € Historischer Preis
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Nun habe per 31.01. 2009 bei meinem deutschen Arbeitgeber gekundigt (dieser hat mir eine Abfindung im Zuge eines Aufloesungsvertrages bezahlt) und habe von meinem neuen Arbeitgeber (Oesterr Firma) einen Arbeitsvertrag fuer 2 Jahre in China bekommen um in deren chinesischer Niederlassung zu arbeiten. ... Nun bekam ich von der deutschen Steuerbehorde die Auskunft, dass ich die Abfindung noch in Deutschland zu versteuern habe, nicht !!! ... Meine Frage: wie kann ich am besten Argumentieren dass die Steuerbehorde meinen Lebensmittelpunkt in China akzeptiert, bezw akzeptiert dass Deutschland nicht mein Wohnsitz mit Lebensmittelpunkt ist?
Steuererklärung Deutschland nach unterjährigem Umzug nach Grossbritannien
vom 30.1.2017 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin im August 2016 nach Grossbritannien umgezogen und habe bis zu diesem Zeitpunkt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Deutschland gehabt. Seit September 2016 bin ich in Grossbritannien angestellt und beziehe einen nach Pay As You Earn (PAYE) versteuerten Lohn. Welchen Effekt hätte das Einreichen einer Steuererklärung für 2016 beim deutschen Finanzamt?
Erbrecht Türkei/Deutschland
vom 12.9.2025 für 45 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin im August 2016 nach Grossbritannien umgezogen und habe bis zu diesem Zeitpunkt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Deutschland gehabt. Seit September 2016 bin ich in Grossbritannien angestellt und beziehe einen nach Pay As You Earn (PAYE) versteuerten Lohn. Welchen Effekt hätte das Einreichen einer Steuererklärung für 2016 beim deutschen Finanzamt?