fristlose Kündigung Mietvertrag - vorsätzliche Schädigung des Vermieters
vom 29.1.2009
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Als Mieter einer DG-Wohnung habe ich im November 2008 nach Konsultation mit dem zuständigen Mieterverein meiner Vermieterin einen Mietmangel (fehlende Wärmedämmung an allen Außenwänden und damit exorbitante Wärmeverluste) schriftlich angezeigt und eine Mietminderung in Höhe von 15 % geltend gemacht. Postwendend erhielt ich von der Vermieterin und der Verwalterin (Mutter der Vermieterin) ein Schreiben, in dem mir nahegelegt wurde, auszuziehen bzw. meinen „Pflichten gegenüber der Wohnung selbst nachzukommen und selbst mit einigen Styroporplatten zu dämmen“. Nachdem ich meine angekündigte verminderte Mietzahlung am 01.12.2008 vorgenommen hatte, „bewegte“ sich die Vermieterin und veranlasste eine Dämmung der Innenwände, die vom 12.-16.12.2008 ausgeführt wurde.