Rückzahlung Abendstudiumkosten
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Meine Fragen lauten nun: Ist die Bindungsfrist von 2 Jahren gerechtfertigt, obwohl ich dieses Abendstudium nach der Arbeitszeit absolviert habe und nicht "Vollzeit" studiert habe (nur deshalb hat es 1,5 Jahre gedauert)?