Beendigung eines Mietvertrages - Schönheitsreperaturen
vom 28.9.2007
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
In meinem Vertrag ist folgendes festgelegt: § a) Der Mieter hat die Mieträume in ordnungsgemäßen und renovierten Zustand übernommen und wird sie bei Beendigung des Mietverältnisses im renovierten Zustand an den Vermieter übergeben. § b) Für die Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Schönheitsreperaturen an der ihm vermieteten Wohnung (Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von Innen, Reinigung der Teppichböden, Beseitigung von Dübellöchern, Schraublöchern, ungewöhnlichen Anstrichen oder Tapezierungen). ... Eine derartige Verpflichtung soll gem. § c) dieses Vertrages auch bei vorzeitigem Auszug bestehen. ... Die Vermieterin fordert nun die Rückversetzung des Gartens und Ausführung der Lackarbeiten zumindest zeitanteilig - auch wenn es hier im Vertrag keine zeitanteilige Vereinbarung gibt....