Ob Sie tatsächlich ein Gewerbe angemeldet haben oder Ihre Umsätze dem Finanzamt melden, ist unerheblich dafür, ob Sie Unternehmer im Sinne von § 14 I BGB sind. ... Im übrigen könnten für den Fall, dass das Finanzamt von Ihrer gewerblichen Tätigkeit erfährt, hohe Steuernachforderungen auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen, <Unterschrift C> C Rechtsanwalt Unterlassungserklärung: Herr A Ich verpflichte mich, es in Zukunft zu unterlassen, im Rahmen meiner gewerblichen Tätigkeit - insbesondere als Verkäufer bei ebay - meine Unternehmereigenschaft zu verschleiern und als Verbraucher aufzutreten.