Um sich vorsorglich vor Rückübertragungsansprüchen zu schützen, hat sie zwischenzeitlich auch etliche Werte wie zum Beispiel einige der Autos der GmbH verkauft oder die wertvollen Domains von der GmbH auf sich privat umgeschrieben. ... Kann ich sie in diesem Zusammenhang auch gerichtlich dazu zwingen, die Domains die sie aus der Firma heraus auf sich privat umgeschrieben hat wieder auf die Firma oder mich zu übertragen und kann ich für Gelder und sonstige Werte die sie inzwischen aus der Firma entnommen hat Schadenersatz von ihr fordern? ... Falls sie Frage 1 und 2 positiv beantworten, habe ich die Frage, da Gerichtverfahren in Deutschland ja meistens langwierig sind, ob ich im Vorfeld oder gleichzeitig mit einer Klage auf Übertragung der Gesellschaftsanteile meine ehemalige Lebensgefährtin durch eine Einstweilige Verfügung ( zum Beispiel durch ein Veräußerungsverbot, wobei es mir am liebsten wäre, wenn das Gericht erlassen würde, dass sie als Geschäftsführerin durch einen Notgeschäftsführer abgelöst wird ) daran hindern kann, die Gesellschaftsanteile und auch der auf sich umgeschriebenen wertvollen Domains auf die schnelle zu verkaufen ?