Hallo, Ich bin als Führungskraft im Vertrieb eines Softwareunternehmens tätig und habe einen neuen Arbeitsvertrag vorliegen, der folgenden Absatz enthält: "11.1 Der Arbeitnehmer überträgt mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung im weitestmöglichen Umfang sämtliche Rechte an seinen Arbeitsergebnissen (einschließlich aller Entwicklungsstufen), die er während der Zeit seiner Tätigkeit erwirbt, unwiderruflich und unkündbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ausschließlich auf die Arbeitgeberin, wenn diese (i) im Zusammenhang mit den geschäftlichen Aktivitäten der Arbeitgeberin oder den anstellungsvertraglichen Aufgaben des Arbeitnehmers im Rahmen dieses Arbeitsvertrags von dem Arbeitnehmer während oder außerhalb der Arbeitszeit des Arbeitnehmers erworben wurden oder (ii) unter Verwendung von Material und/oder Arbeitszeit. die von der Arbeitgeberin zur Verfügung gestellt wurden, entwickelt oder erworben wurden, während oder außerhalb der Arbeitszeit, oder (ili) mit seiner Arbeit während des Zeitraums dieses Arbeitsvertrags zusammenhängen. ... (i) - (ili) genannten Voraussetzungen zutreffen. " Wenn ich nun in meiner Freizeit mit meinen eigenen Mitteln eine Software erstelle, die zum Management von Vertrieblichen Aktivitäten genutzt wird (CRM), gehen dann alle Rechte an meinen Arbeitgeber?