Kündigung nach Elternzeit und Bezug von Arbeitslosengeld 1
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Jana Mühlsteff / Aachen
b.Gleiche Fragestellung wie a), wenn ich kündige, u.a. was ist zu beachten, um einen möglichst weitgehenden Anspruch auf ALG 1 zu behalten incl. Fristen. c.Was ist im Falle eines Aufhebungsvertrages zu beachten, um einen möglichst weitgehenden Anspruch auf ALG 1 zu behalten? ... Aber ggf. könnte ein Aufhebungsvertrag Regelungen enthalten, die i.S. des ALG 1 günstiger sind, als eine Kündigung meinerseits gemäß b) d.Wer zahlt die Krankenversicherung / Rentenversicherung in einer Sperrzeit und während des Bezuges von ALG 1?