Kauf eines gefälschten Militaria-Ordens
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Ich schrieb den Verkäufer an ob sich am Preis noch etwas machen liese. ... Der Verkäufer ging leider nicht auf diesen Vorschlag zur gütlichen Einigung ein. ... Er nehme den Orden nur nach Anfertigung eines Gutachtens (Kosten zu meinen Lasten)zurück.