Unterhaltszahlung u. Nutzungsentschädigung eigens Haus
vom 24.6.2008
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Meine Frau ist als Angestellte im öffentlichen Dienst durchgängig berufstätig gewesen und seit über 5 Jahren ganztägig berufstätig (Nettoeinkünfte ca. 1600 EURO/Steuerklasse 1) Ich bin als Beamter vollzeitbeschäftigt (Nettoeinkünfte 2500 EURO/Steuerklasse 1) Nebenbei unterhalte ich Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit als selbständiger Kleinunternehmer seit 2001 einen Internethandel für hochpreisige Armbanduhren. Montalticher Nebenverdienst nach Abzug aller Kosten und Steuer geschätzte 500 EURO.