Nun teilt mir jedoch der Arbeitgeber mit das aufgrund der Arbeitsvertrags für mich auch die gleichen
vom 22.11.2010
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen und habe folgende Klausel im Arbeitsvertrag stehen: Kündigung: Für die Kündigung des Dauerarbeitsverhältnisses gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen; gesetzlich für den Arbeitgeber verlängerte Fristen sind auch vom Arbeitnehmer einzuhalten. ... Hier steht in Absatz 1, dass der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats hat. Von dieser Kündigungsfrist bin ich ausgegangen.