Unfallauto - arglistige Täuschung
vom 28.9.2023
für 54 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Außergerichtlich bot mir der Käufer aufgrund des Schreibens der HIS Informa eine außergerichtliche Kaufpreisminderung i.H.v. 2.500€ an, zwischenzeitlich hatte ich mit selbigem Fahrzeug innerhalb der Gewährleistung, aber ca. 2 Monate nach Beweislastumkehr (also 14 Monate nach Kauf) einen Motorschaden. Mangels Vertrauen zum Verkäufer, welcher eine Nachbesserung zum "Selbstkostenpreis" anbot, ließ ich diesen in einer von mir selbst ausgewählten Werkstatt beheben (Kosten allein dafür knapp 8.000€), bevor ich überhaupt Kenntnis über den Totalschaden hatte. ... Seinerzeit hätte der Verkäufer wohl kaum mehr als 40.000 € von mir und anderen potenziellen Käufern bekommen, wenn diese gewusst hätten, dass der Wagen ein Totalschaden ist.