Vorzeitige Aufhebung
Sehr geehrte RAe, ich habe folgenden Fall, der Übersichtlichkeit wegen in Stichworten dargestellt: -> Betriebsbedingte Kündigung Anfang März zu Ende Juni unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist (3 Monate) -> 1 Monat Abfindung. Zahlung erfolgt Ende Juni mit letztem Gehalt -> Nach Erhalt der Kündigung Freistellung bei vollen Bezügen bis Ende Juni -> Arbeitsamt wurde informiert -> Vertrag war AT Soweit so gut und alles im grünen Bereich. ... Es könnte ja nur auf einen Aufhebungsvertrag rauslaufen, da die Kündigungsfrist nicht eingehalten würde?