Sehr geehrter Anwalt, Ich bin das Kind eines brasilianischen Vaters und einer deutschen Mutter, geboren in Deutschland. Da ich erst seit kurz vor dem Erreichen der Volljährigkeit wieder Kontakt zu meinem Vater herstellen konnte, war ich zunächst nur in Deutschland registriert, die Registrierung beim brasilianischen Konsulat mit entsprechender Geburtsurkunde sowie Ausstellung des Reisepasses erfolgte erst im Alter von 21 Jahren. Leider hatte mein Vater mir damals geraten, die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland nicht anzugeben, woran ich mich aus Angst, die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, bisher gehalten habe.