Die Mutter ist meine mit mir nicht verheiratete Lebenspartnerin, mit der ich auch zusammen wohne. Bei meinem zuständigen Insolvenzgericht, habe ich beantragt, die Höhe der unterhaltsberechtigten Personen nach §850 ZPO c u. f, um 2 Personen zu erhöhen (nichteheliche Mutter nach § 1615 BGB 1u. 2 sowie das Kind) und mir den Beschluß zukommen zu lassen. ... Auf welche Paragraphen muss ich mich beziehen, wenn ich den Beschluss über das Gericht erreichen will?