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2.672 Ergebnisse für mietvertrag wohnung vermieter zahl

Abtretung Rechte und Pflichten von einem gemeinsamen Mietvertrag an nur einen Mieter
vom 1.9.2022 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Es war von ihr mit dem Vermieter vorgesprochen, dass Sie aus dem Mietvertrag ausscheiden könnte, und im der Vereinbarung geregelt das ich einen Entsprechenden Änderungsentwurf mit ihm aushandle. Jetzt möchte der Vermieter aber nur mit einem weiteren Vertragspartner oder Bürgen den Vertrag ändern. ... Hintergrund dazu ist das Sie im Vertrag verbleibt, und ich Ihr aber in der Vereinbarung zugesichert habe ihr die Kaution zurückzuholen zahlen.
Schönheitsreparaturen: Klausel im Mietvertrag rechtens?
vom 19.2.2022 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau und ich haben unseren Wohnraummietvertrag mit unserem Vermieter gekündigt. ... Unser Vermieter plant nun die Erstellung eines Kostenvoranschlags. ... Die Wohnung wurde in einem neu renovierten Zustand übernommen, und muss bei Auszug wieder fachgerecht neu renoviert (weiß gestrichen) werden. […] 11.
Streit mit Altvermieter - Wohnungsübergabe?
vom 5.12.2013 150 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Wohnung wurde unrenoviert und ungestrichen übernommen. Im Mietvertrag steht, dass auf ein Übernahmeprotokoll verzichtet wird, und statt dessen das Übernahmeprotokoll vom November 1996 (warscheinlich Datum der Sanierung des kompletten Hauses) gelte, und die Wohnung damit im vertragsgemäßen Zustand ist. ... Weiterhin wird erwähnt, dass der Vermieter ein tageweises Entgelt abrechnen wird, da die Wohnung ja nicht fristgerecht übergeben wurde.
Nebenkosten - Was müssen wir zahlen?
vom 30.11.2014 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Vorher hat er diese nie abgerechnet, wir wohnen seit 14 Jahren in dieser Wohnung. Dazu hat er eine Anlage gemacht wo die Kosten entsprechend aufgestellt sind und darauf handschriftlich notiert "Seit 2004 können die Vermieter lt. ... Kann er insbesondere die Grundsteuer, die im Mietvertrag erwähnt ist aber nicht abgerechnet werden soll, nun berechnen?
Ausserordentliche Kündigung eines Mietvertrages bei Verlust des Arbeitsplatzes
vom 25.1.2016 52 € Historischer Preis
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Ich bewohne seit nicht ganz einem Jahr eine Wohnung mit einem Mietvertrag, in welchem die Parteien 2 Jahre gegenseitig auf eine ordentliche Kündigung verzichten. ... Ich muss also so rasch wie möglich aus dieser Wohnung ausziehen. ... Der Vermieter kennnt meine private Situation, hat aber noch keinen Lösungsvorschlag gemacht.
Anfechtung des Mietvertrages , Probleme danach
vom 22.1.2011 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, wir haben folgende Sachverhalte, leider ist das Ganze etwas umfangreicher: Ende Juni haben wir für ein kleines Einfamilienhaus einen Mietvertrag ab dem 01.10.2010 unterschrieben. ... Auf das Schreiben der Vermieter haben wir nochmal auf die Anfechtung hingewiesen: Sehr geehrte Frau....... wie Sie mit Ihrem Schreiben vom 01.09.2010 gefordert haben, kündigen wir hiermit außerordentlich, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, obwohl durch unsere Anfechtung vom 29.08.2010 der Mietvertrag bereits nicht mehr existiert. ... Nun kam ein Brief in dem sie schreiben:der Mietvertrag hätte am 01.10. begonnen, wenn wir wie vereinbart, die Renovierung des Hauses incl.
Mietforderung trotz Nachmieter/Abrechnung über NK-Abrechnung
vom 31.8.2009 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vermieter und ich einigten uns, dass ein vorzeitiger Auszug möglich sei, woraufhin der Vermieter Mitte Mai einen Nachmieter vorstellte und ihm die Wohnung zeigte. ... Nach einer Begründung für die Mietnachforderung gefragt, erklärte der Vermieter dies mit der unrenoviert übergebenen Wohnung (lt. ... Die Reduzierung der Forderung auf einen halben Monat (statt bis zum 30.06.) sei bereits ein Entgegenkommen (Hinweis: Der Mietbeginn des Nachmieters lt. dessen Mietvertrag ist der 15.06.)
verlangte Reparaturen nach Auszug
vom 29.4.2008 29 € Historischer Preis
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Hallo und guten Tag, ich habe eine möblierte 1-Zimmer Wohnung nach 4 ½ Jahren fristgerecht gekündigt. ... Muss ich zahlen? ... Wenn er dies so macht- muss ich dann zahlen?
Kostenvoranschlag für Renovierungsarbeiten zahlen?
vom 12.3.2011 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun kam mein Vermieter nach der Kündigung erneut auf mich zu, um sich ein Bild über den Zustand der Wohnung zu machen und legte mir im Anschluss daran einen Kostenvoranschlag vor, welcher meinen Anteil an den nötigen Renovierungsarbeiten ausweist. Im Mietvertrag steht hierzu folgendes: "§4 Schönheitsreperaturen (1) Die Schönheitsreperaturen sind vom Mitgleid auszuführen. (2) Soweit die Genossenschaft oder das Mitgleid Ausgleichsbeträge für unterlassene Schönheitsreperaturen (vgl. Abs. 6) vom vorherigen Nutzer erhalten hat, sind diese zur Durchführung von Schönheitsreperaturen in der Wohnung zu verwenden bzw. bei Ausführung durch das Mitgleid an dieses auszuzahlen. (3) Schönheitsreperaturen sind fachgerecht auszuführen.
Vermieter lässt vereinbarte Sonderkündigung platzen
vom 18.5.2024 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sonderkündigung (er: fristlose Kündigung, ich: übergebe Wohnung renoviert) wird vereinbart: Aufgrund andauernder nächtlicher Ruhestörungen seit 2 Jahren einigen sich ich als Mieter und mein Vermieter darauf: "Ich bin bereit, Sie ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag zu entlassen. ... Der Vermieter antwortet: "Wenn die Wohnung leer und renoviert ist, also in gutem Zustand, dann brauchen wir doch gar nicht über Vorstellungen zu reden. ... Ich frage nun mehrfach einem Termin für Zugang zur Wohnung zwecks Nachbesserungen an, bekomme aber keine Antwort vom Vermieter mehr.
Müssen wir renovieren bzw. müssen wir diesen Maler zahlen ?
vom 3.1.2011 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Als wir die Wohnung kündigten sagte uns die Vermieter mündlich, leider ohne Zeugen, dass wir bei Auszug nicht renovieren müssten. ... In der Zwischenzeit hatten wir mehrfach Kontakt mit den Vermietern und sie durften auch schon in die Wohnung um etwaige Arbeiten zu erledigen. ... Bzw. müssen wir diesen Maler zahlen ?
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-WohnungVermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. (ein Samstag) telefonieren wir mit dem Vermieter; während des Telefongesprächs teilt er uns mit, dass er uns die Bürgschaftsurkunde gerne übergeben wird; er teilt uns außerdem mit, dass er sich bezüglich eines Ersatzes für die beschädigte Zimmertür erkundigt hat, diese würde 120 Euro kosten, wir teilen ihm mit, dass wir uns gerne noch selber erkundigen möchten (Verwandte von uns arbeiten in einem Baumarkt und können eventuell etwas preisgünstiger dasselbe passende Modell bereitstellen); er fragt uns nach Badregalen, die nicht mehr da sind; ich erinnere ihn, dass wir mündlich vereinbart hatten, dass wir als Mieter alle Einrichtungsgegenstände (bis auf den Badezimmerspiegelschrank) entfernen und entsorgen können, was er erneut bestätigt und uns lediglich mitteilt, dass das schade sei, aber nicht zu ändern; er fragt uns weiterhin, wann wir die Schlüsselübergabe machen wollen, daraufhin teilen wir ihm mit, dass es eventuell noch am Samstag klappen könnte, dies aber nicht sicher ist, da ich (Mieterin) in diesem Moment arbeitstechnisch enorm eingespannt bin (ich bin freiberufliche Übersetzerin) und das ganze Wochenende von morgens bis abends in meinem Büro arbeiten werde und mein Mann mit unseren zwei Kindern beschäftigt ist, dass wir es aber versuchen werden und dass wir uns melden, wenn es uns zeitlich passt, was bis Montag einfach nicht der Fall war •Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Kommunikation von beiden Seiten immer freundlich, wir sind uns per du und vom Vermieter wird immer vermittelt, dass man sich ja über alles einigen könne und dass man sich ja kennt und man nicht „böse" werden möchte; wir haben dem Vermieter sogar ein noch sehr gut erhaltenes Bücherregal geschenkt, dass noch in der Wohnung war und dass wir verkaufen wollten, dass er aber gerne haben wollte und sehr gerne angenommen hat •Am 17.2. ... Nachfolgend aufgelistete Gegenstände wurden bereits von Ihnen zurückgegeben: -2 Handtuchhalter in Bad rechts -1 Handtuchhalter in Bad links -1 Spiegelschrank Bad (diese Liste ist unvollständig, im Keller befand sich auch ein Teil der Vorhangstangen, dafür gibt es Zeugen) Darüber hinaus fordere ich Sie auf den zurückbehaltenen Schlüssel der Wohnung herauszugeben.
Ist die Wohnung nunmehr zu kalken bzw. zu tapezieren und die Heizkörper zu streichen?
vom 6.7.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Vermietungsgesellschaft fordert in der Kündigungsbestätigung zur fachgerechten Erledigung der im Mietvertrag aufgeführten Schönheitsreparaturen auf. ... Sind beim Auszug Schönheitsreparaturen in den einzelnen Räumen noch nicht fällig, so hat der Mieter an den Vermieter die später zu erwartenden Kosten anteilig zu zahlen. .... Ist die Wohnung nunmehr zu kalken bzw. zu tapezieren und die Heizkörper zu streichen ?
Vollstreckungsandrohung nach Auszug aus WG
vom 2.1.2013 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Wir zwei bewohnten zusammen eine Wohnung aus der ich dann ausgezogen bin und dann in eine andere WG zog. Ich hatte vergessen mich aus dem Mietvertrag zu kündigen. ... 5. muss ich mich nachträglich aus dem mietvertrag nehmen lassen, damit ich weiteren schriftverkehr zugeschickt bekomme ?
Mietvertrag Aufhebungssvetrag, Abgeltung, Kaution
vom 21.8.2023 für 35 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mietvertrag beinhaltet eine zweijährige Mindestmietdauer. ... Bisher hatten wir keine guten Erfahrungen mit unserem Vermieter gemacht. ... Für den Fall, dass der Mieter die Wohnung nicht wie hier vereinbart fristgemäß räumt, hat er für jeden Monat der Verzögerung, zusätzlich zu einem der Miete entsprechenden Nutzungsausfall, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.600,00 € monatlich an die Vermieterin zu zahlen.
Wenn ich eine 1-Zimmer Wohnung miete darf meine Freundin bei mir einziehen?
vom 8.12.2014 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Also ich habe eine 1-Zimmer Wohnung gefunden und möchte diese anmieten. ... Darf danach der Vermieter meine Freundin einfach rausschmeißen? Wenn sie dann bei mir wohnen würde und ich den Vermieter darüber informiere das eine zweite Person bei mir wohnt und das ich bereit bin mehr Nebenkosten zu zahlen wäre das in Ordnung?
Mietvertrag: Kündigungsfrist von 12 Monaten
vom 12.3.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun haben wir eine günstigere Wohnung gefunden und möchten aus dem vor 12 Jahren abgeschlossenem Mietvertrag in einer zumutbaren Zeit (3-4 Monate) raus. ... 2. angenommen wir zahlen 2 Monatsmieten nicht – die Folge daraus wird, dass wir fristlos gekündigt werden. Welche Folgen für uns kann eine fristlose Kündigung noch haben (außer dass wir die zwei Monatsmieten nachzahlen müssen); kann der Vermieter trotzdem auf eine 1-jährige Kündigungsfrist bestehen und uns quasi mit noch 10 Monatsmieten belasten oder sind wir nach der fristlosen Kündigung nach 2 Monaten nicht mehr an den Mietvertrag gebunden?