Meine Fragen beziehen sich nun darauf, ob es mir z.b angelastet werden könnte, wenn ich selber als Miteigentümer in dieser Versteigerung die Karte mit § 765a ziehe, oder wäre dies mein gutes Recht ? Kann mir das später so ausgelegt werden, dass ich die Verwertung vereitelt hätte, also die Versteigerung oder hat jeder dieses Recht, so zu versuchen eine Verschleuderung zu stoppen ? ... Die Rechtssprechubg ist hier offenbar unterschiedlich Zum einen gibt es nach mehreren Urteilen grundsätzlich das Recht das eine Verschleuderung nicht akzeptabel ist, zum anderen muss es auch tatsächlich verwertbar sein.