Sehr geehrte Damen und Herren , 1990 pachtete mein Vater von der Stadt einen Parkplatz für 99 Jahre . Dieses gepachtete Grundstück wurde von uns ,zum Betreiben des Parkplatzes in Verbindung mit einer gastronomischen Versorgung, mit Zustimmung und Willen des Verpächters , natürlich auch mit allen erforderlichen Baugenehmigungen ,im Bewußtsein einer 99 Jahre währenden Pacht bebaut. ... Da besonders die Investition in das Gebäude , als auch in das Grundstück selbst, von einer 99 jährigen Pachtzeit ausgeht und mit Ihr meine berufliche Existens als auch die Arbeitsplätze meiner Mitarbeiter davon abhängen und ich Planungssicherheit benötige , stelle ich hier die Frage , ob der Verpächter den Pachtvertrag na 30 Jahren , also in 8 Jahren ,kündigen kann und was mit dem Gebäude geschieht ( Entschädigung ) oder ob , wie vertraglich geregelt eine 99 jährige Pachtlaufzeit gilt.