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Nutzungsrecht unserer Terrasse

5. März 2015 09:54 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meine Frau und ich sind im November von Bochum nach Penzberg in Oberbayern gezogen in einen Neubau.Wir wohnen im Erdgeschoß und haben auf der Südseite eine schöne Terrasse,die etwa 1 Meter unterhalb unseres Nachbarn liegt,der ein Reisebüro hat mit 2 riesigen Busgaragen,wo,wie wir es sehen, anscheinend nur 1 Fahrrad untergestellt ist
Unser Problem ist,daß dieser Betreiber,der auch für die Bundesbahn Fahrgäste befördert,
seinen Bus der DB,manchmal auch 2 immer direkt vor unserer Terrasse parkt.Beim Vorfahren wird unsere Wohnküche sofort dunkler.Von einer Aussicht ist nichts mehr vorhanden und auf der Terrasse fühlen wir uns gar nicht wohl,weil uns dieses Monstrum förmlich die Luft nimmt.Auch die Sonne wird von diesen Bussen ausgeschlossen.Wir halten diese Sache für Psychoterror,weil er
1) 2 eigene Busgaragen
2) vor und neben seinem Privathaus
3) auf der Straße draußen
noch genügend Platz hat.
Frage: Darf er das überhaupt,seine Busse direkt vor unserer tiefergelegten Terrasse parken?
Wir sind dadurch schon richtig krank geworden und haben richtig Angst bekommen,die Terrasse zu nutzen.
Bilder haben wir hiervon genügend.

Kann uns bitte jemand einen Rat geben!!!

Danke im voraus.

5. März 2015 | 10:22

Antwort

von


(143)
Mühltorstr. 9/1
71364 Winnenden
Tel: 07195/589260
Web: https://www.rems-murr-kanzlei.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Frage: Darf er das überhaupt,seine Busse direkt vor unserer tiefergelegten Terrasse parken?

Wenn auf diesem Parkplatz zu Gunsten des Busbetreibers kein spezieller Nutzungsanspruch gewährt wurde, kann er seinen Bus dort auch nicht parken (=dauerhaft abstellen).

Im Rahmen der Anmeldung seines Gewerbes/Reisebunsunternehmens musste er Stellplätze für seine Reisebusse nachweisen - die hat er Ihrer Sachverhaltsschilderung folgend. Nutzt er diese nicht, sondern stellt seine Busse so ab, dass es zu einer Beeinträchtigung des Eigentums Dritter kommt, gehe ich davon aus dass Ihnen diesbezüglich ein Unterlassungsanspruch gegen ein solches Verhalten zusteht.

Ich rate Ihnen, zunächst freundlich das Gespräch mit dem Nachbar zu suchen und ihn auf das Problem hinzuweisen. Vielleicht war ihm bis dato nicht bewusst, inwiefern er Ihren Alltag durch sein Verhalten einschränkt. Fordern Sie ihn dazu auf, die vorhandenen Garagen als Stelllplätze zu nutzen.

Sollte er dem nicht nachkommen, macht es sicherlich Sinn, mit anwaltlicher Hilfe Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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