Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage: Darf er das überhaupt,seine Busse direkt vor unserer tiefergelegten Terrasse parken?
Wenn auf diesem Parkplatz zu Gunsten des Busbetreibers kein spezieller Nutzungsanspruch gewährt wurde, kann er seinen Bus dort auch nicht parken (=dauerhaft abstellen).
Im Rahmen der Anmeldung seines Gewerbes/Reisebunsunternehmens musste er Stellplätze für seine Reisebusse nachweisen - die hat er Ihrer Sachverhaltsschilderung folgend. Nutzt er diese nicht, sondern stellt seine Busse so ab, dass es zu einer Beeinträchtigung des Eigentums Dritter kommt, gehe ich davon aus dass Ihnen diesbezüglich ein Unterlassungsanspruch gegen ein solches Verhalten zusteht.
Ich rate Ihnen, zunächst freundlich das Gespräch mit dem Nachbar zu suchen und ihn auf das Problem hinzuweisen. Vielleicht war ihm bis dato nicht bewusst, inwiefern er Ihren Alltag durch sein Verhalten einschränkt. Fordern Sie ihn dazu auf, die vorhandenen Garagen als Stelllplätze zu nutzen.
Sollte er dem nicht nachkommen, macht es sicherlich Sinn, mit anwaltlicher Hilfe Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Philipp Wendel
Mühltorstr. 9/1
71364 Winnenden
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