Geh-, Leitungs-, Reit- und Befahrrecht
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, mein Problem verhält sich wie folgt: Im Jahr 2002 erwarb ich ein Reihenhaus mit einem eingetragenen Geh- und Befahrrecht. Das Haus bestand zum Zeitpunkt des Erwerbs lediglich als Bodenplatte. Veräußerer und Erbauer sind identisch.