Anfechtung wegen Falschinformationen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sollte ich es mir doch anders überlegen, könne ich das Grundstück ja jederzeit mit Gewinn wieder verkaufen. ... Da mir mein Makler zusicherte, er würde das Grundstück gerne für XXXXX Euro wieder verkaufen, bat ich ihn, es zu verkaufen. ... XXXXX Euro an sonstigen Kosten für das Grundstück gehabt (Maklergebühr, Steuern, lokale Gebühren usw.).