Arbeitslosengeld I und II und Weiterbildung
vom 28.11.2019
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Dadurch erhalte ich mein hohes ALG noch weiterhin bis etwa 20.07.2020 (bis zum Ende der Maßnahme + die nicht verbrauchten Tage aus Dezember 2019). ... Was ist in der Zeit ab 01.01.2020: Müsste ich dann jede Stelle annehmen oder weiterhin Stellen, die mindestens meinem ALG entsprechen (als Ersatz wird ja das ALG dann für die Weiterbildung gezahlt). Kann ich weiterhin Stellen ablehnen, deren Gehalt weniger als mein jetziges ALG beträgt (bzw. das ALG für die Weiterbildung)?