Abmahnung, UWG, JuSchg, Versteigerung
vom 11.10.2004
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Ich bin mir auch über die rechtliche Tragweite, was nun im schlimmsten Fall passieren könnte überhaupt nicht im klaren. ... Die Verfügung muß vom Antragssteller weiter betrieben werden, wenn er Geld und/oder seine Kosten von mir haben möcht, bzw ich muß gegen sie angehene, wenn ich deren Aufhebung will. ... Ich denke mir daß diese Erklärung recht nachteilig für mich ist und nur zusätzliche Kosten erzeugt, zumal ich eine ähnlich lautende Erkläru