Schönheitsreparatur nach Auszug
Wir haben am 18.06.2000 mit dem Mieter einen Mietvertrag über die Vermietung einer DDH abgeschlossen. Das Mietverhältnis soll am 31.5.2010 beendet werden. Der Mieter ist der Meinung, die DHH nach Auszug nicht renovieren zu müssen und beabsichtigt die Halterung für eine nachträglich eingebaute Markise nach Abbau der Markise (der Nachmieter übernimmt die Markise nicht) am Gebäude zu belassen. 1.