Nach Abmahnung erfolgt Schadensersatz
vom 30.9.2007
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Anfang 2006 bekam ich einen Brief von einem Rechtsanwalt mit dem Hinweis, dass ich auf meiner privaten Webseite ein Bild (gezeichnetes, coloriertes Comicbild) seines Mandanten veröffentlicht habe, zu dessen Nutzung ich keine Berechtigung habe. ... Dazu kann ich Folgendes sagen: (1) ausschliesslich zur Anzeige auf meiner privaten, wenig besuchten Seite,kein Verkauf, Vermarktung oder Vergrösserung und Ausdruck (falls das gemeint ist), zu (2) kann ich keine definierten Angaben mehr machen da das zulange her ist, ich kann einen Zeitraum von 4 Monaten höchtens vemuten (je grösser der Zeitraum, den ich angebe, desto höher werden die noch anfallenden Kosten, falls via fiktiver Lizenz errechnet ?)