Ablehnung Aufenthaltserlaubnisantrags aufg. §16 Abs. 2 AuftG
vom 15.2.2011
51 €
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beantwortet von
Zwei Wochen gab es keine Nachrichten von Agentur für Arbeit bis ich endlich zu dem täglichen Besucher der Arbeitserlaubnis-Auskunft-Abteilung der Agentur für Arbeit geworden bin und erst heute die positive Antwort über Arbeitserlaubnis bekommen habe. Nachdem ich erfahren habe, dass die Zustimmung der Agentur für Arbeit vorliegt, bin ich zur ABH gefahren und da habe ich wieder eine kalte Dusche bekommen. ... Widerspruchs- und Klageverfahren wird auch dauern, und während dieser Zeit darf ich nicht arbeiten.