"Gütliche Einigung" vor Gericht - ich fühle mich damit überrumpelt
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Der Arzt verlangte darin Schmerzensgeld in Höhe von 10.000, 00 Euro. ... Der gegnerische Anwalt zog die Klage zurück und verlangte dann von mir plötzlich "nur" 500,00 Euro Schmerzensgeld für seinen Mandanten, ich sollte 1/10 der Kosten aus der einstweiligen Verfügung tragen. Für die übrigen Kosten sollte jede Seite jeweils zu Hälfte aufkommen und den eigenen Anwalt bezahlen.