Immobilienverkauf/Übergabetermin
vom 5.5.2013
51 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Wir haben Ende letzten Jahres unser Haus verkauft, da wir im Oktober 12 unseren Neubau begonnen hatten. ... Sie selbst wohnen zur Miete und haben den Mietvertrag noch nicht gekündigt. ... Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar am 14.08.2013, frühestens jedoch 14 Tage nach Mitteilung des Notars an Käufer und Verkäufer - maßgeblich ist das Absendedatum -, dass a) die Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers im Rang nach den in dieser Urkunde genannten Belastungen bzw. im Rang nach etwaigen Finanzierungsgrundschulden des Käufers eingetragen ist, b) ihm die Bestätigung der zuständigen Stadt/Gemeinde vorliegt, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht und/oder Grunderwerbsrecht nicht besteht oder nicht ausgeübt wird, c) ihm sämtliche Löschungsunterlagen für die Löschung der im Grundbuch eingetragenen Vorlast auflagenfrei, bzw. mit solchen Treuhandauflagen, die aus dem Kaufpreis erfüllt werden können und die dem Kaufvertrag nicht widersprechen, vorliegen.