Mietkaution einbehalten - Haftbarhalten des ehmaligen Mieter
vom 24.1.2021
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Hallo, kurze vorgeschichte - wir haben eine Eigentumswohnung gekauft(Eigentumsübergabe 31.12.) welche zu dem Zeitpunkt noch vermietet war, aber es eine von beidenseiten (Verkäufer und Mieter) unterschriebene Kündigung gibt. ... Da wir selbst die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten hatten, haben wir natürlich ihr geholfen bzw den kompletten Umzug gemacht, damit wir die Wohnung für uns noch Renovieren können.