ich bot mein fahrzeug über ebay mit mindestpreis an, der nicht erzielt wurde. im anschluss nahm ich die option wahr, unterlegenen bietern ein sofortkauf anzubieten, überlas aber ,dass dies zum jeweiligen höchstgebot des bieters automatisch eingestellt wird. obwohl ich in meinem angebot einen festpreis festlegte, wurde diese textzeile durch ebay nicht eigestellt (jeder käufer erhielt jedoch eine email von eby über das "sofortkaufangebot, in dem dieser mindestpreis genannt war - 3.700 €)-dort verwies man mich lediglich auf die agb. als ich meinen fehler feststellt, trat ich an alle käufer per email heran und erklärte, das hier ein fehler vorlag (irrtum). alle bis auf einen, traten daraufhin vom vertrag zurück. nach dem dieser eine mit klage und anwalt drohte, bot ich ihm an das fahrzeug zu seinem sofortkaufpreis abzuholen, wenn er er wie von mir beschrieben, den kaufpreis überweist (in der ebayauktion ließ ich nur die option überweisung zu und gab an "nur abholung") - der käufer will jedoch nur barzahlung aktzeptieren. hier nun die frage: der käufer weigert sich nun trotz mahnung und fristsetzung meinerseits, das geld zu überweisen und will das fahrzeug vor ort, bei abholung bar bezahlen. die frist ist nun verstrichen (10 tage nach übermittlung meiner kontodaten/sofortkauf). kann ich meinerseits das fahrzeug weiterverkaufen, wenn der käufer sich weiterhin weigert den geldbetrag zu überweisen und weiterhin ausschließlich auf barzahlung besteht?