Hinzuzufügen ist evtl. noch, dass mein Ex-Freund mich leider vorher schon überredet hatte (genauso wie meinen Kollegen), für die Firma, für die wir die Bürgschaft übernommen haben, als Gesellschafter einzutreten - ohne, dass wir jedoch überhaupt irgendwelche Rechte an der Firma haben (das hat er sich schriftlich zusichern lassen, da er die Einlagen für uns übernommen hat). ... Da ich aufgrund der Aussagen meines Ex-Freundes daran glaubte, dass er die Sache regeln wird, habe ich das Geld natürlich nicht. ... Kann ich gegenüber meinem Ex-Freund rechtliche Schritte aufgrund seiner Erklärung, in der ja bestätigt, dass er mir die Verpflichtung zahlt, vornehmen.