Wohnungsanierung nach Mietminderung
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Das Badezimmer muss komplett saniert werden, die Wände der angrenzende Küche und des Kinderzimmer müssen teilsaniert werden: Im Badezimmer ist wegen der Rohrreparatur der Boden aufgebrochen, demnächst werden die Badewanne, Boden- und Wandfliesen entfernt und Entfeuchter/Heizgeräte aufgestellt. In der angrenzende Küche werden die Waschmaschine, ggf Küchenschränke ggf Tapeten-/Wandfließen entfernt und Entfeuchter/Heizgeräte aufgestellt.