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6.096 Ergebnisse für bgb unternehmen frage

Dienstleistungsvertrag Bearbeitungsgebühr
vom 8.10.2015 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Frage: Ich habe einen Kredit gesucht Ende 2014 und dazu einen Dienstleistungvertrag unterschrieben. ... In der Überschrift dieses Vertrages steht ausdrücklich "Dienstleistungsvertrag zur Unterlagenbeschaffung" Nun ging es an ein Inkasso, die beziehen auf §652 Absatz 2 BGB. ist das soweit rechtens oder bin ich doch im Recht, dass es, wenn es im Text auch anders steht, ein Kreditvermittlungsvertrag ist und Bearbeitungsgebühren nur anfallen, wenn der Kredit erfolgreich war? ... Für die Dienstleistung ist eine Vergütung in Höhe vom 75 € (zzgl 14,25 Euro 19% Mwst) = 89,25€ Gesamtbetrag nach §652 (2) BGB vereinbart, die mit der Beauftragung entsteht.
Abmahnung -> Inkasso -> 2. Anwalt -> Mahnbescheid -> und dann?
vom 26.8.2010 28 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe auf das Schreiben nicht reagiert und es war vorerst Ruhe. 01/2009 habe ich Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, die den Schadenersatz der Abmahnung nebst Zinsen, etc. forderten. ... Nun zu meinen Fragen: 1. ... Könnte oder müsste ich noch etwas unternehmen, was ich vielleicht noch gar nicht bedacht habe?
Haftung (B2B) bei verlorenem Paket
vom 20.6.2018 48 € Historischer Preis
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In unserer Eigenschaft als Unternehmen haben wir telefonisch bei einem E-Commerce-Unternehmen ein Notebook bestellt. ... Auf den Gefahr- und Lastenübergang (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 446 BGB: Gefahr- und Lastenübergang">§ 446 BGB</a>) und die Möglichkeit, die hauseigene Transportversicherung (0,5 %) des E-Commerce-Unternehmens hinzuzubuchen, wurde erst auf Nachfrage und nach Verlust der Sendung telefonisch hingewiesen. ... Welche Haftungshöchstgrenzen muss unser Unternehmen akzeptieren?
Vertragsverlängerung eines Zähler-Gerätemietvertrages - § 309, Nr. 9 BGB
vom 20.5.2022 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Ebenfalls stellt sich die Firma B auf den Standpunkt, - daß abweichend von der Sicht des BGH beide Verträge (Gerätemietvertrag und Wärmedienst-vertrag) vollkommen unabhängig voneinander geschlossen wurden und nicht als rechtliche Einheit zu sehen seien, - daß die Verlängerung des ehemals 10-jährigen Gerätemiet-Vertrages um weitere 5 Jahre rechtlich trotz § 309 Nr. 9a BGB nicht zu beanstanden sei (man habe ja ohnehin schon großzügig von 10 Jahren Verlängerung gemäß Vertrag auf 5 Jahre Verlängerung verringert), - daß die 10-Jahres-Klausel von Anfang an nicht in den AGB´s der Firma B gestanden hätte (eine andere Laufzeit ist aber nie möglich gewesen, da nur diese fest im Vertragstext angegeben war und der Vertreter der Firma B immer darauf bestand, daß auch keine andere Laufzeit möglich sei) und die10 Jahre Laufzeit dadurch eine „Individualabrede" mit Vorrang vor AGB´s seien. Herr A wiederum ist nicht bereit, - willkürliche einseitige Vertragsänderungen zu akzeptieren in Form der nach 10 Jahren plötzlich zusätzlich geforderten Gebühr für die immer kostenfreie Abrechnung der 4 Abrechnungspositionen, - sieht eine unzulässige Verlängerung des Vertrages gemäß § 309 Nr. 9a BGB, - kann nicht erkennen, warum er teure Funkzählergebühren bezahlen soll, wenn die Firma B keine Zählerdaten herausgibt (bzw. nicht herausgeben kann, da sie die Datensammler demontiert hat) und stattdessen darauf verweist, Herr A möge dann eben manuell ablesen, - dadurch, daß ab 2017 keine Ablesewerte mehr zur Verfügung gestellt und damit eigentlich im Grunde eine Nebenkostenabrechnung im Gebäude, insbesondere eine durch ein anderes Wärmedienst-Unternehmen, verunmöglicht wurde, ist für Herrn A keine Zahlungsverpflichtung für Gerätemiete mehr erkennbar. - hält den Gerätemietvertrag ohnehin für rechtlich zu beanstanden, da es nie eine Wahlmöglichkeit zu der im Vertragstext ohne Änderungsmöglichkeit vorgegebenen 10-jährigen Laufzeit gab. ... Nun ist die Frage: kann man Herrn A empfehlen, dieses Verfahren (mit realistischer Erfolgsaussicht) durchzuziehen oder nicht ?
Rechnungen nicht in Ordnung
vom 17.8.2013 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, ich habe das Problem, dass ein Versanddienstleister ca. 10 % der quaderförmigen Pakete als nicht förderfähiges Gut eingestuft hat und daher Mehrkosten berechnet. Die Größe der Verpackung ist 83cm x 17cm x 17cm.( Karton). Auffallend ist, dass jeden Monat ca. 4-6 Sendungen von diesem Karton nicht förderfähig sind.
Unternehmer ändert Online-Bestellung ohne beidseitiger Willensübereinkunft
vom 27.6.2008 20 € Historischer Preis
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Deswegen hat das Unternehmen sich kurzerhand dazu entschlossen, mir 2 x 1.000 Visitenkarten zuzusenden. ... Erst als ich die 2.000 Visitenkarten mit der Rechnung erhielt, konnte ich feststellen, dass das Unternehmen kurzerhand die Bestellung ohne mein Einverständnis erhöht hatte. ... Ich erbitte eine Antwort auf meine Frage, die ich entweder der Online-Druckerei oder dem Rechtsanwalt (Inkasso) senden kann.
Abnahmeverpflichtung und Wohnungsübergabe
vom 20.3.2018 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Bauträger teilt mir mit: "Die Übergabe der Wohnung bzw. des Hauses erfolgt erst, wenn nach erfolgter baulicher Fertigstellung zum 31.04.2018 sowie nach der Abnahmebegehung des Gemeinschafts- und Sondereigentums die Abnahme erklart und die Zahlung der 6. und 7. Kaufpreisrate veranlasst bzw. auf dem im Kaufvertrag vereinbarten Notaranderkonto hinterlegt wurde." Falls sie Wohnung nun wesentliche Mängel aufweist: Kann ich diese Mängel im Abnahmeprotokoll festhalten lassen, die Abnahme erklären und erhalte dann die Schlüssel (Übergabe)?
Handwerker bricht Auftrag aus Unvermögen ab
vom 6.1.2015 30 € Historischer Preis
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Da wir keinen Vertrag nach VOB mit dem Handwerker haben, gehe ich davon aus, dass wir uns im BGB befinden. ... Frage: · Ist ein Abbruch / Kündigung durch den Handwerker/AN im BGB vorgesehen und welche Folgen bzw.
Übernahme von Webhosting-Kunden durch neues Unternehmen
vom 9.9.2011 35 € Historischer Preis
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Da die neue GmbH zwar die gleiche Firma wie die OHG führen wird, aber faktisch sonst nichts mit ihr zu tun hat - also keine Rechtsnachfolgerin ist - stellt sich die Frage, wie die bestehenden Hostingverträge übernommen werden können, ohne auf Seiten der Kunden einen hohen Aufwand entstehen zu lassen.
Erdabfuhr Abweichung Angebot und Rechnung
vom 26.5.2010 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Problem schildert sich wie folgt,Ich habe einen Vertrag/Auftrag laut BGB über den Abriss eines Wohnhauses von einer Baufirma erhalten nun ist folgenes passiert:Wir haben mit der Arbeit wie verabredet begonnen nun war Vertraglich festgehalten das es für den Auftrag aufgrund des vereinbarten Preises keine Zeitliche Begrenzung gibt und das Abschlagszahlungen nach bedarf gezahlt werden.Wir fingen nun an das Wohnhaus von innen vollständig zu Entkernen und hatten dafür Müllcontainer etc alles im Wohnhaus stehen da die Räumlichkeiten durch eine Dazugehörige Scheune Groß genug waren und wir ja kein Wasser und Schnee Mitentsorgen wollten. Als wir dan Fertig waren mit dem Entkernen Rief ich Firma xxx an und übersendete ihnen eine Abschlagsrechnung für die erledigte Arbeit darauf hin kam ein Mitarbeiter raus und teilte mit das er die Arbeit zwar anerkennen würde aber die Zahlung so nicht Leisten könne.Als einigten wir uns darauf das er nur die reine Arbeit begleichen würden und die Entsorgung des Abfalls und Holzes selbst beim Containerdienst zu begleichen.Ich wies ihn darauf hin das dieses aber umgehend passieren müsste da wir sonst mit unserer Arbeit nicht weiter machen können.Nachdem 2 Wochen seitens des AG auch auf mehrfache nachfrage keine Entsorgung stattfand setzt mich der AG trotzallem in Verzug obwohl er die standzeit selbst provozierte.Dieses teilte ich dem AG mit worauf hin er dann entlich nach 3 Wochen die Container wie vereinbart bezahlte.Danach war es aber nicht direkt von den Wetterbedingungen her machbar die Arbeit wieder aufzunehmen aufzunehmen dieses wusste aber der AG die Firma xxx.Daraufhin setzten sie uns aber natürlich Direkt wieder in Verzug und Drohtenuns bereits mit einem Ersatz Unternehmer der Bereit stehen würde.Um weiteren Ärger zu vermeiden entschied ich mich dazu mir einen Unternehmer zu suchen der mit uns Unterstüzend den Auftrag zuende zu führt was ich über das Handwerkerportal MY-Hammer tat wo auch ich den besagten Auftrag erteilt bekommen habe.Nun fand sich sehr schnell ein Unternehmer der für einen Super preis den Auftrag ausführen Wollte er war dort aus der Region.Die Firma kam schaute sich die Baustelle an und begann die Arbeit wie in der Leistungsausschreibung mittgeteilt das Heißt:Abriss und Entsorgung aller auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und Materialien so das Baufreiheit gewährt wird.Nun teilte ich meinem AG mit das wir einen Unterstüzenden AG zur Hilfe geholt haben und sprach mit ihm auch die weiteren Abschlagszahlungen durch was mir komisch vor kam war das er doch recht gut im Bilde war über den vorgang mit meinem AN.Nachdem wir nun das Gesamte Wohnhaus abgerissen und das Holz,Müll,Schrott in Container verpackt war sendete ich meinem AG die Abschlagszahlung worauf hin er mir Mitteilte das er sie nach Besichtigung zahlen wird.Nachdem aber 4 Tage nichts passiert ist fragte ich bei meinem AG nochmals an worauf hin er mir Mitteilte das er mir den Auftrag nun entziehen dieses wäre bereits auf dem Postweg.Am folgetag war er dann auch in der Post worauf hin ich mich mit dem von mir Arrangierten Unternehmer sofort in verbindung setzte und im Mitteilte die Arbeiten einzustellen.Am folgetag allertdings musste ich auf der Baustelle feststellen das der Unternehmer die arbeit fortsetzte auf meine Frage hin Antwortete er mit:Er habe sich jetzt mit meinem AG geeinigt und würde dieses nun zuende Bringen was mich darauf schließen lässt das die beiden sich schon vor mir kennen und es sich dabei um ein Abgekartertes spiel handelt da er von mir keinerlei info`s zu meinem AG erhalten hat dieses kann ich aber leider nicht nachweisen.Natürlich möchte mein AG keinerlei Zahlungen mehr an mich leisten obwohl der Größte teil der Arbeit durch un schon erledigt wurde.Nun ergibt sich folgendes von 36000€ die vereinbart waren hat er 3000€ bezahlt somit gesamtrest 33000€ der Unternehmer der von mir Geholt wurde und die Arbeit für mich aber letzendlich für meine AG zuende gebracht hat wollte von mir 6000€ für die gesamte arbeit also Baufrei wie ich es Abliefern sollte ,somit bleibt ein Rest von 27000€ von der Auftragsumme stehen mir diese zu?Die Arbeiten wurden in gleicher Leistung vom Gleichen Auftragnehmer durchgeführt der mit mir einen Festvertrag über 6000€ hatte.Desweiteren meine Frage steht dem von mir Beauftragtem Unternehmer die volle Summe zu?