Grundstücksgemeinschaft - Innenverhältnis
vom 15.2.2010
75 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Folgender Sachverhalt: Es besteht eine Miteigentümergemeinschaft (50%:50%). Miteigentümer A (Verwandschaft von B) hat vor über 10 Jahren nach Erwerb des Grundstücks (Wohnhaus mit Gewerberäumen, Gewerberäume vermietet, Bewohner ist Miteigentümer A und die Mutter von A+B - letztere hat Wohnrecht) die Verwaltung übernommen. Die Verwaltung wurde nur äußerst mangelhaft ausgeübt.