Anrechnung Ehegattenunterhalt bei freiwilligen KV Beiträgen
vom 16.2.2022
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Da ich den Ehegattenunterhalt aus persönlichen Gründen als sonstige Einkünfte in meiner Einkommensteuererklärung angegeben habe, hat die Krankenkasse dies auch bei der nachträglichen Beitragskalkulation berücksichtigt und entsprechend die Beiträge nachträglich nach oben angepasst. Nun folgende Frage: Wird der Ehegattenunterhalt bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge immer angesetzt und ich wäre um die Erhöhung der Beiträge nicht herumgekommen oder wird der Ehegattenunterhalt nur dann berücksichtigt, wenn er auch als sonstige Einkünfte in der Einkommenssteuer angesetzt wird?