Sehr geehrte Damen und Herren, bez. der Sozialauswahl bei einer Kündigung habe ich folgende Fragen: 1. ... Müssen bei der Begründung für das Gericht, die vor dem Prozess von der Beklagten vorzutragen ist, offizielle Beweise vom Arbeitgeber für die Schließung des Archivs vorgelegt werden, bzw. wie kann die Schließung vom Gericht überprüft werden, ggf. auch innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ? ... Wenn Beweise erbracht werden können (z.B. durch unterschriebene Ausleihlisten), dass das Archiv nach Ausspruch der Kündigung wegen ''Schließung des Archivs'' auch weiter frequentiert wird, über welchen Zeitraum danach sind diese Beweise für das Gericht relevant ?