automatische Mietverlängerung + Mietkündigung
vom 2.1.2006
20 €
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Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein. (4) Für die außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsgründe (z.B. über vertragswidrigen Gebrauch, Störung des Hausfriedens, Zahlungsverzug. Frage A) Ist eine Kündigung zum 01.06.2006 ein Problem? Ich nehme an, dass eine Kündigung zum 01.06.2006 kein Problem ist, da - nach den mir vorliegenden Informationen - die neue Kündigungsregelung greift und ich im Februar 2006 ohne Schaden per 01.06.2006 kündigen könnte.