Hallo Ich habe 2001 eine fahrlässige Trunkenheit mit 1,51 Promille und 55 Tagessätze a 21 € Vorsätzliche Trunkenheit in Tateinheit mit vorsätzlichem fahren ohne Fahrerlaubnis am 16.2.2005 mit 1,62 Promille Rechtskräftig 14.2.2006 Freiheitsstrafe 10 Monate Körperverletzung am 14.06.2014 mit einer Atemalkohol.... Von 0,64mg/l 1,28 Promille Verfahren eingestellt Jetzt meine Frage ich habe meine mpu für meinen Führerschein bestanden vor 3 Jahren und habe mich in einem Schützenverein angemeldet Die Dame vom landratsamt sagte ohne eine mpu bekomme ich keine Waffenbesitzkarte also habe ich einen Psychologen gefragt ob es möglich ist bei ihm einen zu machen aber er sagte wenn der TÜV sieht das ich nach meiner mpu bei der ich gesagt habe ich lebe abzinet nochmals 2014 wegen Alkohol aufgefallen bin könnten Sie mir den Führerschein entziehen Wie bekomme ich mit meinen leider nicht so tollen Aktionen eine waffenbesitzkarte um meinem Hobby weiterzugehen ?? ... Aufgrund dessen, dass das Vorkommnis an Ihrem Geburtstag erst im vergangenen Jahr und auch unter Alkoholeinfluss war, sind uns Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen, so dass wird Ihnen deshalb die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutachtens aufgeben (§ 6 Abs. 2 WaffG).