Vorläufigen Mietvertrag kündigen?
vom 6.2.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ich habe mit meinem zukünftigen Vermieter im Dezember einen vorläufigen Mietvertrag mit folgendem Inhalt erstellt: "Wir vereinbaren hiermit, die Wohnung im 2. OG, Adresse usw, voraussichtlich bis Ende Januar/ANfang Februar 08 zu mieten bzw. zu vermieten. ... Aufgrund persönlicher Gründe (u.a. betreue ich nebenberuflich Hunde und es hat sich herausgestellt, daß Hundehaltung verboten ist) möchte ich nun vom Vertrag zurücktreten.