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Vorläufigen Mietvertrag kündigen?

6. Februar 2008 08:07 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe mit meinem zukünftigen Vermieter im Dezember einen vorläufigen Mietvertrag mit folgendem Inhalt erstellt:

"Wir vereinbaren hiermit, die Wohnung im 2. OG, Adresse usw, voraussichtlich bis Ende Januar/ANfang Februar 08 zu mieten bzw. zu vermieten. Ein ordentlicher Mietvertrag wird geschlossen, sobald der Bezugstermin feststeht."

Der Mietvertrag wurde noch nicht erstellt, aber ich habe bereits im Dezember die Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten gestellt.
Aufgrund persönlicher Gründe (u.a. betreue ich nebenberuflich Hunde und es hat sich herausgestellt, daß Hundehaltung verboten ist) möchte ich nun vom Vertrag zurücktreten.

Kann ich diesen Vorvertrag kündigen? muss ich hier die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten? und was passiert mit der Kaution?

MfG

6. Februar 2008 | 08:19

Antwort

von


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Ich beantworte Ihre Frage aufgrund des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung des Einsatzes wie folgt:

Mit dem Abschluss des Vorvertrags ist zwischen Ihnen beiden ein Vertragsverhältnis begründet worden, dessen Hauptpflicht der Abschluss des Hauptvertrags ist.

Treten Umstände ein, bei deren Vorliegen die Parteien eines Mietvertrags zur Kündigung berechtigt wären, so haben die Parteien des Vorvertrags ein Rücktrittsrecht.

Ob solche Gründe hier vorliegen, kann nicht abschließend beurteilt werden; es müsste sich aber um Gründe handeln, die bei Abschluss des Vorvertrages noch nicht vorhanden waren, denn solche Gründe wären Ihnen ja bekannt gewesen.

Hätten Sie im Dezember nicht einen Vorvertrag, sondern gleich einen Hauptmietvertrag geschlossen, könnten Sie diesen ja auch nur fristgerecht kündigen.

Die Kaution ist vom Vermieter zurückzuzahlen, wobei er ggf. Schadensersatzansprüche zur Aufrechnung stellen kann.

Sie sollten einen Anwalt mit der genauen Prüfung Ihrer persönlichen Gründe und der sich ergebenden Rechsfolgen beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Otto
Rechtsanwalt


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