Im § 7 "Schönheitsreparaturen" meines Mietvertrags steht wörtlich: Anfang des Zitats -"Die Schönheitsreparaturen sind fällig, so bald die nachstehenden Renovierungsfristen abgelaufen sind sowie das Aussehen der Wände, Decken, Heizkörper, Fenster, Türen sowie des übrigen Holzwerks und der Versorgungsleitungen in der Wohnung durch den Mietgebrauch erheblich beeinträchtigt ist. -Nassräume(Küche, Bad und Dusche): alle drei Jahre -sonstige Räume: alle fünf Jahre" Ende des Zitats Frage: besteht für mich beim bevorstehenden Auszug Renovierungspflicht?