Rücktritt vom Küchenkaufvertrag
vom 28.1.2016
48 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Sehr gehrte Damen und Herren, ich habe vor zwei Tagen in einem Küchenstudio einen Kaufvertrag unterschrieben, mit der Bedingung, eine Küche für von 7500,- zu erhalten, wenn ich sofort unterschreibe... statt 12900,-. Nach langem hin und her und noch einpaar Sachen gratis, unterschrieb ich, mit dem Wissen, dass man ein 14- tägiges Rücktrittsrecht auf Kaufverträge hat. Da ich bar zahlen werde und keine Finanzierung der Küche im Küchenhaus vereinbart habe, also nicht drei Wochen gebunden bin, machte ich heute von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch.