Laut Mietvertrag tragen wir (Mieter) die Kosten bis 100,-€. ... Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, Verschlussvorrichtungen von Fensterläden), hat der Mieter zu tragen, soweit die Kosten für eine einzelne Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahme eine Höhe von 100,-€ nicht überschreiten und diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind. ... Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet folgende Arbeiten auf seine Kosten fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen: - Reinigung der Bodenbeläge und der Fenster […] usw. -> Muss ich nach nur einem Jahr Schönheitsreparaturen anteilig bezahlen bzw. wie soll ich beweisen, dass ich der Ansicht bin, keine Schönheitsreparaturen durchführen zu müssen?