Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin IT-Berater, wobei die Tätigkeit aber als Gewerbe angemeldet ist. ... Meine Fragen sind nun: Welche Anforderungen gelten an die "Firmenanschrift" meines Gewerbes (Einzelunternehmen, viel virtuelle Tätigkeit), wenn ich dieses gerne in Stadt A belassen würde: 1.a) Reicht dafür auch ein "Virtual-Office", das lediglich einen Postweiterleitungsservice bietet. ... Würde ich gerne bei meinem Finanzamt bleiben, weil die mich jetzt kennen und wir uns arrangiert haben;-) Da ich eh plane bald wieder in der Stadt A zu ziehen fände ich es absurd, wenn es da nicht eine einfache Möglichkeit gibt, das Gewerbe weiter in Stadt A zu lassen, vor allem da meine Tätigkeit eher nichts mit dem Firmenstandort zu tun hat (es gibt wohl ein EuGH Urteil mit einem Autohändler der das auch stützt...)