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6.097 Ergebnisse für bgb unternehmen frage

G42 Untersuchung
vom 25.1.2012 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Für unser Unternehmen ist ein Betriebsarzt zuständigen, der im Auftrag des Arbeitgebers die entsprechenden Untersuchungen durchführt. Unter anderem steht die G42 Untersuchung an und meine Frage lautet, ob ich gezwungen bin den vom Arbeitgeber vorgeschriebenen Betriebsarzt für diese Untersuchung aufzusuchen oder ob ich die Möglichkeit habe, einen anderen Arzt für Arbeitsmedizin aufzusuchen.
dahrlehen rückzahlungsforderungen
vom 6.10.2021 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
ich hatte mehrere privatdahrlehen in jahresscheiben v.1995 -1998 ausgereicht. es wurden 14 dahrlehen in belegform als vertrag o. vereinb. schr. abgefast . der gesamtwert beträgt 319.tm dm . die rückzahlungstermine sollten entspr. der finanz lage des dahrlehen nehmer später vereinbart werden . die rückz. termine wurden nicht vereinbart. plötzlich ist im monat sept. 2021 der schuldner verstorben. der verstorbene hat eine ehefrau u.2 erwachsene kinder der berufstand desdahrlehensnehmers ist handwerker unternehmer . frage : welche schritte muss ich sofort einleiten ,
Hausverbot im Gewährleistungsfall (Handwerker)
vom 4.9.2019 66 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben ein EFH gebaut und dieses im Mai diesen Jahres bezogen. Dabei kam es wiederholt zu Streitigkeiten mit dem Sanitär- und Heizungsinstallateur (Subunternehmer), der seine Arbeit mehr schlecht als Recht machte. So ziemlich alles, was er angefasst hat, musste nachgearbeitet werden - von "aufwärts" verlegten Abflussrohren über Duschbords, die 1,5cm Abstand zur Wand hatten, undichte Siphons, nicht isolierten Kaltwasserleitungen, Dübel und Schrauben, die nur halb in die Wand gebohrt waren, Verwendung falscher Teile bis hin zu einer permanent quietschenden Badewanne, die mit jedem Verbesserungsversuch schlimmer wurde.
Händlergarantie
vom 11.5.2011 43 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Jetzt meine frage das auto macht seit ein paar wochen komische geräusche das hab ich dem händler gesagt und gefragt wegen Händlergarantie er meinte nur er habe mir das auto privat verkauft weil er das auto selber gefahren hat und ich habe deshalb keinen anspruch auf Garantie oder ähnliches ist das richtig ????
Falsche Artikelbezeichnung bei Ebay - Irrtum
vom 25.8.2011 25 € Historischer Preis
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" -------------------------------- Desweiteren war der Ebay Kundenservice eingeschaltet: Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen. ... Es wird darauf hingewiesen, dass – was in dervorgerichtlichen Korrespondenz offenbar grundlegend verkannt wird – dem Käufer ein Wahlrecht zwischen den ihm gesetzlich zustehenden Mängelgewährleistungsansprüchen gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 437 BGB: Rechte des Käufers bei Mängeln">§ 437 BGB</a> zusteht; der Verkäufer kann den Käufer nicht auf eine Rückgängigmachung des Vertrages verweisen. 1.3. ... Im übrigen ergeben 30% aus 160,00 € nicht 53,00 €, sondern 48.00 €. -------------------------------- Meine Frage: Was soll / kann ich nun tuen ?
Pfusch am Bau
vom 8.3.2013 35 € Historischer Preis
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Wie sollte man eigentlich von den obigen Fall voregehen die Frage nach der Rechtslage beantworten soll?
Beteiligung an einer Firma in den Niederlaendischen Antillen
vom 30.1.2010 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Meine Fragen beziehen sich wohl eher aus eine kleine Diskussion oder einen Ratschlag wie dass am besten Handzuhaben waere, um mich selbst vor einer evtl Durchgriffshaftung als gesellschafter zu schuetzen und um sicherzustellen dass bei erfolg der firma ich auch auf die gewinne zurueckgreifen kann ohne ausgetrickst zu werden. Daher bin ich eher auf der Suche nach einen Anwalt der sich hier auskennt, als auf eine generelle Frage die nur weitere Fragen aufwirft, Deshalb wenn sich hier einer mit Firmen auf den Niederlaendischen Antillen auskennst bitte gerne mit kostenvoranschlag bei mir melden, Der ganze Chat Skype / ICQ dauert sicherlich nicht laenger als 120 minuten.
Nachzahlung vermögenswirksame Leistungen ud Überstunden
vom 15.2.2006 40 € Historischer Preis
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Da unsere Gehaltsabrechnung nicht im Unternehmen, sondern durch ein externes Steuerbüro erfolgte, wurde mir jeden Monat die erhöhte VL ausgezahlt. ... Mit der Umstellung und der Abwicklung der Gehaltsabrechnung nun in unserem Unternehmen wurde im Dezember 2005 festgestellt, dass ich zuviel VL ausbezahlt bekommen habe.
Versicherung will nicht zahlen wegen Verjährung
vom 21.1.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren.Im Juni 2001 hatte ich eine Handwerksfirma aus dem Metallbereich im Laden,die durch Unfähigkeit oder groben Unfug Schäden angerichtet hatten.Es wurden unter anderem Schweißarbeiten im Auftrag meines Vermieters durchgeführt,da eine neue Ladentür eingesetzt wurde.Hierbei wurde Ware,Regale und der Teppich schwer in Mitleidenschaft gezogen,da nichts abgedeckt oder entfernt wurde.Außerdem ist meine Alarmanlage von der alten Ladentür heruntergerissen,zerschnitten und somit komplett vernichtet worden.Mich hat es sowieso gewundert,daß die Versicherung von der Handwerksfirma überhaupt für den Schaden aufkommen wollte,denn mir kam das Ganze als grober Vorsatz vor(keine Lust zum Abdecken und keinerlei gestellte Fragen der Handwerker,sondern nur sinnloses Arbeiten und Zerstören).Nun kam der Schadensregulierer der Versicherung einige Wochen später hier im Laden vorbei,sah sich kurz um(machte keinerlei Fotos oder Ähnliches)und verschwand auch schnell wieder nachdem er mir seine Visitenkarte überreichte.Die Schadenssumme hatte ich ihm mitgeteilt und ich würde wohl einen Verrechnungsscheck erhalten,da die Summe sich um die 2500Euro für ihn völlig unbürokratisch bewegte und dafür eigentlich noch nicht einmal von der Versicherung jemand herauskommt wenn ich das den Herrschaften gleich mitgeteilt hätte.Aber nun hätte er sich ja selber ein Bild gemacht und alles würde automatisch ablaufen.Mein Fehler war sicherlich nicht sofort zum Anwalt zu gehen(hatte allerdings zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechtschutzversicherung was heute allerdings der Fall ist),man denkt halt noch an das Gute im Menschen.Ein wichtiger Zeuge wäre für das Gespräch auch noch vorhanden.Nun hörte ich allerdings die nächsten Wochen überhaupt nichts mehr von dem Fall.Daraufhin schrieb ich noch einen Brief,der allerdings bis heute nicht beantwortet wurde(leider nicht als Einschreiben,aber mit dem Zeugen der auch beim Gespräch mit dem Versicherungsregulierer anwesend war).Danach(ca.6 Monate nach dem Haftpflichtschaden durch die Handwerker) kam es noch zu einem Einbruch in meinem Laden,der mit Alarmanlage sicherlich so nicht durchzuführen gewesen wäre.Hiernach wurde ich dann psychologisch schwer krank und konnte mich längere Zeit um nichts mehr kümmern.Mir war nach diesem Trauma so ziemlich alles egal.Nun hatte ich den Versicherungsregulierer im Dezember 2004 schriftlich per Fax noch einmal dazu aufgefordert mir endlich den Betrag auf mein Konto zu überweisen.Ich hörte allerdings wochenlang wieder nichts und heute am 21.01.05 kam dann endlich mal die erste Nachricht wie folgt: Ihr an Herrn ..... gerichtetes Schreiben haben wir erhalten.Leider müssen wir Ihnen mitteilen,daß Ihre Ansprüche inzwischen verjährt sind.Wir bedauern Ihre Ansprüche zurückweisen zu müssen.Jeder kann jetzt sicherlich meine Wut verstehen,wie dieses Unternehmen b.z.w. der Regulierer eiskalt und sicherlich mit Berechnung vorgegangen ist.Sind denn nun solche Schäden auch nach 3 Jahren und hiermit zum 31.12.2004 verjährt wenn diese nicht gerichtlich geltend gemacht worden sind ??? Ich hätte ja demnach schon 2002 Klage einreichen müssen bei solchen Methoden dieses Unternehmens und der Verschleppung dieses Falles.Mein Verdacht ist auch der folgende,das der Versicherungsregulierer nicht mehr für dieses Unternehmen arbeitet.Nun meine Frage: Bin ich mal wieder der Dumme und wäre als kleiner Einzelhändler in diesem Staat doch besser beim Arbeitsamt aufgehoben ???
Einsicht in Lieferschein, Handwerkerrechnung
vom 5.1.2011 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Eine Handwerkerrechnung ist erheblich höher als das angenommene Angebot und weist eine unplausibel hohe Menge an verbrauchtem Material aus. Eine nachträgliche Prüfung der verbauten Menge ist sehr aufwendig. Eine Kopie des Lieferscheins habe ich nicht erhalten.
Pauschalangebote nach VOB
vom 6.3.2015 25 € Historischer Preis
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guten tag, wir haben mit einem betrieb in unserem Neubau folgende gewerke zu einer pauschalsumme vergeben: Elektro, Innenputz, Fliesenarbeiten, Aussenputz, Dämmung und Beplankung der Zwischendecke. nun sind einige gewerke erbracht und die entspr. Abschlagszahlungen wurden auch bezhalt, andere nocht nicht. nun kommt der geschäftsführer und will für hier und da nachträge und zusatzkosten haben. kann er es? wir haben doch zu jedem gewerk eine pauschalsumme vereinbart, er hat sich die gegebenheiten angeschaut und muss dies auch in seiner kalk. berücksichtigen!?
Ein über instagram gekauftes Kunstwerk zurücksenden - erlaubt?
vom 23.2.2024 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Eine freischaffende Künstlerin, welche keine Galerie, sondern nur einen Onlineshop hat, verkauft den Großteil ihrer Werke hauptberuflich über instagram. Sie zeigt dort bereits fertiggestellte Bilder (ca. 1000-4000€) und die Kunden können sie dann per Nachricht anschreiben und das Interesse am Bild bekunden. Sie sagt - wenn das Bild noch verfügbar ist - den Kauf zu, fragt nach Kontaktdaten und schickt ihren Fahrer los, der das Bild während einer Tour durch Deutschland ausliefert.
Werkvertrag , Bauverzögerung durch Auftraggeber , Vorarbeiten nicht erstellt
vom 24.4.2024 für 70 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren , wir haben mit einem Kunden Arbeit vereinbart , schleifen , Tapezieren und Streichen von Wand und Deckenflächen , der Untergrund sollte bauseits Q2 vorbereitet sein , zwei Monate vorher meldete ich schon bedenken an das ich befürchte das die Vorarbeiten nicht fertig werden und ich dann Schadenersatz stellen würde , deshalb sollte der Auftraggeber sich darum kümmern das alles fertig wird , ein Werkvertrag und Angebot wurde erstellt und vom Kunden unterschrieben : Am TAg des Arbeitsbeginns stellte sich plötzlich heraus das die Vorarbeiten alle noch nicht fertig waren , zum Teil die Decken noch nicht verspachtelt , alle Rigipsplatten nicht gespachtelt , Estrich noch feucht , sowie alles noch Feucht und Nass , keine funktionierende Heizung obwohl dies schriftlich vereinbart wurde , hinzu kommt das wir schon einmal bei dem Kunden gearbeitet haben und es da die gleichen Probleme im Keller gab die wir aber managen konnten .Der Kunde redet sich damit heraus das er einen Architekten mit den Arbeiten beauftragt hatte . Ich hatte ihm schriftlich angeboten die Vorarbeiten in 4 Tagen fertig zu stellen das es aber dann sein kann das ich mit den gesamten Arbeiten nicht fertig werden würde dann aber trotzdem den gesamten Werklohn in Rechnung stelle abzggl der ersparten Aufwendungen wie Material und Benzin . Ich habe für diesen Zeitraum den ich beim Kunden eingeplant habe keine anderen Arbeiten annehmen können da wir ja nicht mehrere Objekte gleichzeitig bedienen können , Werkvertrag wurde unterschrieben im September 2023 und vor zwei Monaten wurde mir dann noch einmal bestätigt das alles beim jetzigen Arbeitsbeginn fertig sein wird , so dass wir Arbeiten können .
Miet/Pachrecht
vom 3.3.2020 für 100 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Es stellen sich in diesem Zusammenhang für mich zwei rechtlich relevante Fragen: 1. ... Zudem sei bemerkt, dass von dieser Betriebsstätte ein Catering-Unternehmen betrieben wird.
fristlose Kündigung, Urlaubsanspruch
vom 5.6.2012 30 € Historischer Preis
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Guten Tag, folgender Sachverhalt liegt vor: Mein Arbeitgeber hat vor ca 3 Monaten in einer Dienstberatung vor allen Mitarbeitern des Hauses (7 Leute) gesagt, dass wir aufgrund der Umstrukturierungsmaßnahmen in der Firma fristlos kündigen dürfen. Er würde es nachvollziehen können, wenn sich Mitarbeiter nach einer neuen Stelle umschauen, da auch immer Kündigungen von Arbeitgeberseite im Raum stehen. (Die Umstrukturierung ist noch nicht abgeschlossen, es wurden uns MA viele Aufgaben "abgenommen", so dass sich das Tätigkeitsfeld komplett verändert hat.)