Frühzeitige Kündigung eines Immobiliendahrlehens
vom 11.8.2016
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Ich habe seinerzeit (2008) eine Sondertilgungsklausel in den Vertrag schreiben lassen das ich den laufenden Kredit ohne zusätzliche Kosten und ohne Vorfälligkeitsentschädigung komplett tilgen kann wenn ich die schuldenfreie Immobilie verkaufe. Jetzt verkaufe ich aber die andere Immobilie, also die die ich seinerzeit gekauft habe und muss den Kreditvertrag vorzeitig kündigen.....und jetzt die Frage: Wirkt sich die eingetragene Sondertilgungsklausel auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aus....oder nicht???