Kündigung einer Anschlussfinanzierung nach zehn Jahren
vom 31.5.2014
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Es geht um die vorzeitige Kündigung eines Darlehens nach zehn Jahren aufgrund von §489 BGB. ... Aus meiner Sicht ist das natürlich der Zeitpunkt an dem die Vereinbarung geschlossen wurde, also der Zeitpunkt der Unterschrift unter den Vertrag der Anschlussfinanzierung. ... Zum konkreten Fall: Erstes Darlehen (für den Kauf einer Immobilie) mit festem Zins und Laufzeit von Okt 1999 bis Okt 2009.