Schadenersatz für Schäden Mietwohnung durch Mieter mit Sozialhilfe + Betreuung
vom 21.8.2023
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Es ist unstreitig, dass Mängel, die unter Schönheitsreparaturen fallen, zu beheben und die Kosten durch das Sozialamt zu übernehmen sind. ... Bisher konnte ich nur Kommentare finden, dass man als Vermieter zwar die Schönheitsreparaturen vom Sozialamt ersetzt bekommt, nicht jedoch andere Schäden. ... Oder wie kann ich an den Schadenersatz für diese Art von Schäden kommen?